Wir sind umgezogen!

Bitte notieren Sie sich unsere neuen Kontaktdaten:

autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG
Menzelstraße 5, 14467 Potsdam

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Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit am neuen Standort Potsdam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr autorechtaktuell.de-Team

 
ACHTUNG!
Überarbeitete Abtretungsformulare

Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 07.06.2011, AZ: VI ZR 260/10 mit der Frage befasst, welche Anforderungen eine Abtretungserklärung zu erfüllen hat.

Im Kern geht es darum, dass die Abtretung einer Forderung dem sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen muss, d.h. entweder in der Höhe exakt bestimmt ist oder aber zumindest bestimmbar sein sollte.

Nachdem im Reparaturbereich – aber auch bei Mietwagen- oder Sachverständigenkosten – die Abtretungen zu einem Zeitpunkt unterzeichnet werden, bei dem noch gar nicht feststeht, wie hoch exakt der Rechnungsbetrag sein wird, besteht die Gefahr, dass die bisherigen Abtretungserklärungen wegen mangelnder Bestimmtheit nicht wirksam sind.

Konsequenzen hat dies natürlich nur für den Fall, dass eine Klage gegen den Versicherer beabsichtigt ist. Will man gegen den Versicherer unmittelbar klagen, muss zumindest eine den Bestimmtheitsgrundsätzen genügende Abtretung nachgereicht werden.

Um diesen Aufwand von Anfang an zu vermeiden, haben wir in Abstimmung mit dem ZDK die bisher gebräuchlichen Abtretungserklärungen/ RKÜ der aktuellen BGH-Rechtsprechung angepasst.

Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen.


Abtretung/Zahlungsanweisung/RKÜ

Abtretung(erfüllungshalber)/Zahlungsanweisung für Mitglieder des BVSK

Abtretung(erfüllungshalber)/Zahlungsanweisung für Nicht-Mitglieder des BVSK

 

Pech gehabt?

Hier kommt Hilfe. Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

 

Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann.
Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.

Ihr Autohaus ist Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gern behilflich.

Ist ein so genannter Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro), werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen i.d.R. nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In einem solchen Fall ist Ihnen Ihre Werkstatt gern bei der Reparaturkostenkalkulation behilflich.

 

Neue Version autorechtaktuell.de 

Sehr geehrter Partner, 

Sie haben die Möglichkeit unter http://partner-neu.autorechtaktuell.de die neue Version von autorechtaktuell.de zu nutzen.

Sie können sich mit Ihren aktuellen Zugangsdaten anmelden.

Wir würden uns über Ihr kurzes Feedback an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. freuen.

 
Ihr autorechtaktuell.de Team 

 

autorechtaktuell.de Informationen zum Download 

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Informationen rund um den Kraftfahrzeug-Schaden zum Download bereit.

dot.gif Unfallaufnahmeformular
dot.gif Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Höhe des Stundenverrechnungssatzes (BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09)
dot.gif Reparatur nur im qualifzierten Fachbetrieb
dot.gif Elektronische Prüfberichte
dot.gif Aktuelle Restwertentscheidung des BGH - Angebote des regionalen allgemeinen Marktes gehören ins Gutachten (BGH, Urteil vom 13.10.2009, AZ: VI ZR 318/08)
dot.gif Wichtige Hinweise zum Abschluss eines Versicherungsvertrages
dot.gif Elektronische Prüfberichte
dot.gif Musterschreiben: Geschädigter an Versicherung, falls diese bei fiktiver Abrechnung Stundenlöhne von „Billigwerkstätten“ zugrunde legt
dot.gif Musterschreiben: Kfz-Betrieb an Versicherung, falls Versicherung trotz dem BGH-Beschluss vom 18.11.2008 die sofortige Zahlung der Reparaturkosten verweigert.
 

Bergen/Abschleppen

Die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen Ihres beschädigten Fahrzeuges zu Ihrem Autohaus trägt gegebenenfalls die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung. Liegt Ihr Autohaus in zu großer Entfernung zum Unfallort, ist die Versicherung lediglich verpflichtet, diese Kosten im üblichen Umfang zu erstatten.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Autohaus möglichst noch von der Unfallstelle aus anrufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

 
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