Wir sind umgezogen!
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autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG |
Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit am neuen Standort Potsdam.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr autorechtaktuell.de-Team
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ACHTUNG!
Überarbeitete Abtretungsformulare Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 07.06.2011, AZ: VI ZR 260/10 mit der Frage befasst, welche Anforderungen eine Abtretungserklärung zu erfüllen hat. Im Kern geht es darum, dass die Abtretung einer Forderung dem sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen muss, d.h. entweder in der Höhe exakt bestimmt ist oder aber zumindest bestimmbar sein sollte. Nachdem im Reparaturbereich – aber auch bei Mietwagen- oder Sachverständigenkosten – die Abtretungen zu einem Zeitpunkt unterzeichnet werden, bei dem noch gar nicht feststeht, wie hoch exakt der Rechnungsbetrag sein wird, besteht die Gefahr, dass die bisherigen Abtretungserklärungen wegen mangelnder Bestimmtheit nicht wirksam sind. Konsequenzen hat dies natürlich nur für den Fall, dass eine Klage gegen den Versicherer beabsichtigt ist. Will man gegen den Versicherer unmittelbar klagen, muss zumindest eine den Bestimmtheitsgrundsätzen genügende Abtretung nachgereicht werden. Um diesen Aufwand von Anfang an zu vermeiden, haben wir in Abstimmung mit dem ZDK die bisher gebräuchlichen Abtretungserklärungen/ RKÜ der aktuellen BGH-Rechtsprechung angepasst. Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen. Abtretung/Zahlungsanweisung/RKÜ Abtretung(erfüllungshalber)/Zahlungsanweisung für Mitglieder des BVSK Abtretung(erfüllungshalber)/Zahlungsanweisung für Nicht-Mitglieder des BVSK Pech gehabt? Hier kommt Hilfe. Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann. Ihr Autohaus ist Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gern behilflich. Ist ein so genannter Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro), werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen i.d.R. nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In einem solchen Fall ist Ihnen Ihre Werkstatt gern bei der Reparaturkostenkalkulation behilflich. |
Neue Version autorechtaktuell.de Sehr geehrter Partner, autorechtaktuell.de Informationen zum Download Hier stellen wir Ihnen aktuelle Informationen rund um den Kraftfahrzeug-Schaden zum Download bereit. Bergen/Abschleppen
Die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen Ihres beschädigten Fahrzeuges zu Ihrem Autohaus trägt gegebenenfalls die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung. Liegt Ihr Autohaus in zu großer Entfernung zum Unfallort, ist die Versicherung lediglich verpflichtet, diese Kosten im üblichen Umfang zu erstatten. |

