FairPlay-Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen die Allianz zurückgewiesen


Das LG München I hat die Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen die Allianz Versicherung in Sachen FairPlay zurückgewiesen.


Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, kam die Zurückweisung keinesfalls überraschend. autorechtaktuell.de hat bereits in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass nicht der Wortlaut des FairPlay-Konzeptes problematisch ist, sondern vielmehr das praktische Regulierungsverhalten der Versicherer.


Im Kern verspricht der FairPlay-Versicherer, Kfz-Reparaturbetrieben eine schnelle Regulierung, falls sich die Schadenabwicklung auf die Ebene zwischen Versicherung und Reparaturbetrieb reduzieren lässt. 

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Abmahnung droht bei Verstoß gegen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)!


Nach der vorgenannten Verordnung müssen Autohersteller und Autohändler seit dem 01.11.2004 Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen der von ihnen angebotenen neuen Fahrzeuge machen. Von der vorgenannten Verordnung sind auch sogenannte Tageszulassungen erfasst, da die Definition der Pkw-EnVKV neue Personenkraftwagen umfasst, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft werden. Demgemäß fallen unter bestimmten Bedingungen auch Vorführfahrzeuge hierunter.


Demgegenüber fallen Nutzfahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge grundsätzlich nicht unter den Definitionsbegriff der Verordnung.


Verbraucher im Sinne der Pkw-EnVKV ist der sogenannte Endkunde, sodass private und gewerbliche Kunden gleichermaßen von der Verordnung erfasst werden. 

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Mietwagenkostenabtretung wirksam (BGH, Urteil vom 31.01.2012, AZ: VI ZR 143/11)

Hintergrund:
Die Pressestelle des BGH veröffentlichte vorab eine Zusammenfassung wichtiger Aussagen aus obiger Entscheidung des BGH.

Die Klägerin, eine Autovermietung, ließ sich von den Geschädigten den Schadensersatzanspruch in Form ausstehender Mietwagenkosten erfüllungshalber abtreten.

Es ging durchwegs um Verkehrsunfälle, bei welchen die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten, die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallgegner, fest stand. Strittig war die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten.

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ACHTUNG!
Überarbeitete Abtretungsformulare

Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 07.06.2011, AZ: VI ZR 260/10 mit der Frage befasst, welche Anforderungen eine Abtretungserklärung zu erfüllen hat.

Im Kern geht es darum, dass die Abtretung einer Forderung dem sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen muss, d.h. entweder in der Höhe exakt bestimmt ist oder aber zumindest bestimmbar sein sollte.

Nachdem im Reparaturbereich – aber auch bei Mietwagen- oder Sachverständigenkosten – die Abtretungen zu einem Zeitpunkt unterzeichnet werden, bei dem noch gar nicht feststeht, wie hoch exakt der Rechnungsbetrag sein wird, besteht die Gefahr, dass die bisherigen Abtretungserklärungen wegen mangelnder Bestimmtheit nicht wirksam sind.

Konsequenzen hat dies natürlich nur für den Fall, dass eine Klage gegen den Versicherer beabsichtigt ist. Will man gegen den Versicherer unmittelbar klagen, muss zumindest eine den Bestimmtheitsgrundsätzen genügende Abtretung nachgereicht werden.

Um diesen Aufwand von Anfang an zu vermeiden, haben wir in Abstimmung mit dem ZDK die bisher gebräuchlichen Abtretungserklärungen/ RKÜ der aktuellen BGH-Rechtsprechung angepasst.

Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen.


Abtretung/Zahlungsanweisung/RKÜ

Abtretung/Zahlungsanweisung/MKÜ

Abtretung(erfüllungshalber)/Zahlungsanweisung für Mitglieder des BVSK

Abtretung(erfüllungshalber)/Zahlungsanweisung für Nicht-Mitglieder des BVSK

 

Probe-Exemplar "Der Kfz-Anwalt"

Ein kostenfreies Probe-Exemplar können Sie mit dem Promo-Code "kfza-1201" unter http://epaper.autorechtaktuell.de/promo abrufen.

 

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