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Der Unfallschaden wird sehr häufig nicht als Kundenbindungsinstrument erkannt. Während beispielsweise viele Versicherer ganz bewusst mit den Serviceleistungen nach einem Unfallschaden werden, wird der Unfallschaden aus Sicht des Autohauses meistens verschwiegen.
Gerade Kfz-Betriebe leisten nach einem Unfallschaden in erheblichem Unfange für den Kunden Unterstützung. Daher ist es unbedingt erforderlich, bereits beim Verkauf des Fahrzeuges den Unfallschadenservice des Autohauses auch entsprechend herauszustellen. Hierbei hilft die Datenbank autorechtaktuell.de.
Wir arbeiten mit professionellen Marketingagenturen zusammen.
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Kundenkarte autorechtaktuell.de - Kundenbindung im Unfallschaden
In Zukunft wird es also verstärkt darum gehen, die Kundenbindung
zwischen Kfz-Reparaturbetrieb und Geschädigtem bzw. Versicherungsnehmer
bei der Unfallschadenabwicklung zu stärken. Im Ergebnis bedeutet dies,
dass der Kunde des Autohauses erkennen muss, dass erster
Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall stets der eigene
Kfz-Reparaturbetrieb sein sollte.
Mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz wird es Kfz-Betrieben in
erheblichem Umfange erleichtert, die Unfallschadenabwicklung zumindest
unterstützend anzubieten, in jedem Fall aber wird es erleichtert, die
Unfallschadenabwicklung als besondere Leistung zu bewerben.
Ein wesentlicher Baustein könnte die Einführung einer speziellen
Kundenkarte sein, wie sie beispielsweise durch autorechtaktuell.de
konzipiert wurde.
Mit dieser Kundenkarte werden einerseits besondere Leistungen des
Autohauses vermittelt, andererseits beinhaltet die Kundenkarte das
Recht des Kunden des Autohauses, jederzeit auf einen Vertragsanwalt
autorechtaktuell.de sowie auf einen Vertragssachverständigen
autorechtaktuell.de zurückzugreifen.
Damit wäre es ohne besondere Schwierigkeiten möglich, dem Kunden
eines Kfz-Reparaturbetriebes zu verdeutlichen, dass er stets gut
beraten ist, die ersten Auskünfte nach einem Verkehrsunfall bei seinem
Autohaus abzufordern.
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