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Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 11/2024
1. Auch bei unbezahlter Werkstattrechnung kann sich der
Geschädigte auf das sogenannte Werkstattrisiko berufen
2. Verrechnungsstelle klagt erfolgreich doppelt abgetretenes restliches Sachverständigenhonorar ein
3. Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Reparaturbetrieb
4. Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, wenn eine Schätzgrundlage keine Daten enthält
2. Verrechnungsstelle klagt erfolgreich doppelt abgetretenes restliches Sachverständigenhonorar ein
3. Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Reparaturbetrieb
4. Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, wenn eine Schätzgrundlage keine Daten enthält
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 10/2024
1. Rückabwicklung des Verbrauchsgüterkaufs eines
„Bastlerfahrzeugs“, Erstattung von vorgerichtlichen Sachverständigen-
und Anwaltskosten
2. Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet
2. Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 09/2024
1. Kosten für das Anfertigen von Kopien der Unfallermittlungsakte sind zu ersetzen
2. HB V Korridor der BVSK-Honorarbefragung ist einschlägig
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. AG Salzgitter spricht weitere Reparatur- und Mietwagenkosten zu
2. HB V Korridor der BVSK-Honorarbefragung ist einschlägig
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. AG Salzgitter spricht weitere Reparatur- und Mietwagenkosten zu
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 08/2024
1. Bei unbezahlter und abgetretener Rechnung trägt die
Werkstatt das Werkstattrisiko
2. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Sachverständigenkosten nach BVSK
3. Zur Tauglichkeit der BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage
4. AG Sinzig spricht weitere Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall zu
2. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Sachverständigenkosten nach BVSK
3. Zur Tauglichkeit der BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage
4. AG Sinzig spricht weitere Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall zu
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 07/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 07/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 06/2024
1. Berechnung der Wertminderung für einen Porsche Cayenne Turbo
2. Werkstattrisiko liegt auch bei unbezahlter Rechnung beim Schädiger
3. Keine Differenzierung von Kalkulationsseiten und geschriebenen Seiten im Gutachten
4. Regionaler Restwertmarkt ist in der Regel maßgeblich, Angebote von Versicherern über „Restwertvermittler“ sind unseriös und unbeachtlich
2. Werkstattrisiko liegt auch bei unbezahlter Rechnung beim Schädiger
3. Keine Differenzierung von Kalkulationsseiten und geschriebenen Seiten im Gutachten
4. Regionaler Restwertmarkt ist in der Regel maßgeblich, Angebote von Versicherern über „Restwertvermittler“ sind unseriös und unbeachtlich
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 05/2024
1. Kfz-Haftpflichtschaden-Regressklage des Versicherers gegen die Werkstatt scheitert in der Berufung
2. Geschädigter ist nicht an die fiktive Abrechnung gebunden und darf sich umentscheiden
3. Preisgestaltung im Sachverständigengutachten
4. Keine subjektive Schadenbetrachtung, wenn der Sachverständige selbst das abgetretene Honorar einklagt?
2. Geschädigter ist nicht an die fiktive Abrechnung gebunden und darf sich umentscheiden
3. Preisgestaltung im Sachverständigengutachten
4. Keine subjektive Schadenbetrachtung, wenn der Sachverständige selbst das abgetretene Honorar einklagt?
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 04/2024
1. Unfallbeschädigter Betonmischer – 48 Tage Nutzungsausfall sind gerechtfertigt; Risiko von Verzögerungen liegt beim Schädiger
2. Sachverständigenhonorar Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche erforderlich
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Kein Bagatellschaden mehr ab einer Schadenhöhe von ca. 800,00 € und nicht ausschließbaren weiteren Schäden nach einem Auffahrunfall
2. Sachverständigenhonorar Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche erforderlich
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Kein Bagatellschaden mehr ab einer Schadenhöhe von ca. 800,00 € und nicht ausschließbaren weiteren Schäden nach einem Auffahrunfall
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 03/2024
1. Für Verpflichtungen aus einer Neuwagenmobilitätsgarantie liegt der Erfüllungsort regelmäßig am Sitz des Garantiegebers, dieser ist dann auch maßgeblich für die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichtes
2. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Schätzgrundlage von Mietwagenkosten
3. Gutachter ist Sohn und Angestellter des Inhabers der Werkstatt, die letztlich repariert hat
4. Reparaturkosten sind gemäß Gutachten erforderlich
2. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Schätzgrundlage von Mietwagenkosten
3. Gutachter ist Sohn und Angestellter des Inhabers der Werkstatt, die letztlich repariert hat
4. Reparaturkosten sind gemäß Gutachten erforderlich