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Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 20/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Sachverständigenhonorar erforderlich – allerdings nur nach Minimalwert des Honorarkorridors
3. Schätzung des erforderlichen Sachverständigenhonorars nach BVSK HB V
4. Mietwagenkosten nach Unfall, Schätzung der ortsüblichen Mietwagenkosten bzw. Relevanz von Vermittlungsangeboten
2. Sachverständigenhonorar erforderlich – allerdings nur nach Minimalwert des Honorarkorridors
3. Schätzung des erforderlichen Sachverständigenhonorars nach BVSK HB V
4. Mietwagenkosten nach Unfall, Schätzung der ortsüblichen Mietwagenkosten bzw. Relevanz von Vermittlungsangeboten
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 19/2024
1. Beim Restwert kommt es auf die Regionalität an; Sachverständigenkosten dürfen sich an der Schadenhöhe orientieren
2. Mietwagenkosten nach Fracke-Methode
3. Auch ohne BVSK-Zugehörigkeit ist die BVSK-Honorarbefragung anwendbar
2. Mietwagenkosten nach Fracke-Methode
3. Auch ohne BVSK-Zugehörigkeit ist die BVSK-Honorarbefragung anwendbar
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 18/2024
1. Die BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage
2. Gutachtenhonorar orientiert sich an der Schadenhöhe und nicht an einem geschätzten Zeitaufwand
3. Kein Verweis auf geringere Stundenverrechnungssätze bei 15 km Entfernung
4. Mietwagenkosten nach Unfall, Kosten der Haftungsreduzierung sind auch bei nicht vollkaskoversichertem Geschädigten-Fahrzeug zu erstatten, Kosten für Zustellung und Abholung des Mietwagens und Winterbereifung zugesprochen, Eigenersparnisabzug 10 %
2. Gutachtenhonorar orientiert sich an der Schadenhöhe und nicht an einem geschätzten Zeitaufwand
3. Kein Verweis auf geringere Stundenverrechnungssätze bei 15 km Entfernung
4. Mietwagenkosten nach Unfall, Kosten der Haftungsreduzierung sind auch bei nicht vollkaskoversichertem Geschädigten-Fahrzeug zu erstatten, Kosten für Zustellung und Abholung des Mietwagens und Winterbereifung zugesprochen, Eigenersparnisabzug 10 %
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 17/2024
1. Zum Umfang der Schadenersatzpflicht
2. BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage für das erforderliche Honorar, auch für Gutachter, die nicht Mitglied im Verband sind
3. Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten - Anforderung an wesentlich günstigere Vergleichsangebote
2. BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage für das erforderliche Honorar, auch für Gutachter, die nicht Mitglied im Verband sind
3. Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten - Anforderung an wesentlich günstigere Vergleichsangebote
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 16/2024
1. Werkstattrisiko wird zum Sachverständigenrisiko
2. Beschaffenheitsvereinbarung bei Oldtimer kontra Gewährleistungsausschluss
3. Unseriöse Restwertgebote eines Versicherers sind unbeachtlich
4. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Beschaffenheitsvereinbarung bei Oldtimer kontra Gewährleistungsausschluss
3. Unseriöse Restwertgebote eines Versicherers sind unbeachtlich
4. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 14/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Honorarvereinbarung als Indiz für die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Sachverständigenhonorars
3. Unfallersatzwagen muss kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein – Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
4. Der Geschädigte ist bei der Wahl des Sachverständigen frei
2. Honorarvereinbarung als Indiz für die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Sachverständigenhonorars
3. Unfallersatzwagen muss kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein – Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
4. Der Geschädigte ist bei der Wahl des Sachverständigen frei
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 13/2024
1. Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlter Werkstattrechnung
zugunsten des Geschädigten – allerdings nur, wenn er Zahlung nicht an
sich selbst, sondern an die Werkstatt verlangt
2. Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Wahl der richtigen Schätzgrundlage
3. Entgangener Veräußerungsgewinn nach Verkehrsunfall ist zu erstatten
4. Restliche Schadenersatzforderungen werden dem Kläger zugesprochen
2. Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Wahl der richtigen Schätzgrundlage
3. Entgangener Veräußerungsgewinn nach Verkehrsunfall ist zu erstatten
4. Restliche Schadenersatzforderungen werden dem Kläger zugesprochen
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 12/2024
1. Auch bei unbezahlter Werkstattrechnung kann sich der
Geschädigte auf das sogenannte Werkstattrisiko berufen, bei Abtretung an
die Werkstatt, trägt aber diese das Werkstattrisiko
2. Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Entzug der Gebrauchsmöglichkeit
3. AG Ellwangen spricht gekürzte Sachverständigenkosten nach Einholung eines Gutachtens zu
4. Schadensersatzforderung zu Unrecht gekürzt
2. Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Entzug der Gebrauchsmöglichkeit
3. AG Ellwangen spricht gekürzte Sachverständigenkosten nach Einholung eines Gutachtens zu
4. Schadensersatzforderung zu Unrecht gekürzt
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 11/2024
1. Auch bei unbezahlter Werkstattrechnung kann sich der
Geschädigte auf das sogenannte Werkstattrisiko berufen
2. Verrechnungsstelle klagt erfolgreich doppelt abgetretenes restliches Sachverständigenhonorar ein
3. Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Reparaturbetrieb
4. Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, wenn eine Schätzgrundlage keine Daten enthält
2. Verrechnungsstelle klagt erfolgreich doppelt abgetretenes restliches Sachverständigenhonorar ein
3. Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Reparaturbetrieb
4. Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, wenn eine Schätzgrundlage keine Daten enthält
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 10/2024
1. Rückabwicklung des Verbrauchsgüterkaufs eines
„Bastlerfahrzeugs“, Erstattung von vorgerichtlichen Sachverständigen-
und Anwaltskosten
2. Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet
2. Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet